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93309 Kelheim

AGB Vermietung

1. Mietbedingungen
Der Mieter erkennt mit Auftragserteilung unsere nachstehenden aufgeführten Mietbedingungen an und bestätigt durch seine Unterschrift bei der
Auftragserteilung ausdrücklich mit dieser im vollen Umfang einverstanden zu sein.
2. Mietgebühr
Für die Vermietung unserer Geräte mit Zubehör werden die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise berechnet. Die Mietzeit errechnet sich von dem
Tage an, an welchem die Geräte bei uns abgeholt oder abgesandt werden, bis zum Tage der Wiederanlieferung auf unser Lager. Eventuelle Versandbereitschaft
auf unserem Lager ist der Lieferung gleichzusetzen, wenn auf Wunsch des Mieters das Material erst später als vereinbart das Lager verlässt. Soweit Geräte vor
12.00 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist für diesen Tag der volle Tagessatz zu bezahlen. Das gleiche gilt, falls die Geräte nach 12.00 Uhr mittags
zurückgegeben werden. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn die Geräte in diesen
Tagen nachweislich weder benutzt wurden noch in Bereitschaft standen. An den übrigen Tagen ist die Mietgebühr ungeachtet etwaiger Nichtbenutzung
gemieteter Geräte zu zahlen.
3. Transporte
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei Selbstabholung trägt der Mieter die Transportgefahr. Bei Zufuhr übernehmen wir das Transportrisiko
(Transportkosten laut aktueller Preisliste). Sollte bei Zufuhr durch uns ein Transportschaden an den Mietgegenständen entstehen, so wird hiermit ein
Schadensersatzanspruch des Mieters ausgeschlossen. Der Mieter wird schnellstmöglich über den Umfang des entstandenen Schadens informiert. Die
Transportzeit gilt als Mietzeit. Bei Verwendung der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter zu ordnungsgemäßer Abwicklung des
Zollverfahrens und trägt hierfür die Kosten und das Risiko.
4. Eigentumsvorbehalt
Alle gemieteten Geräte bleiben in unserem unbeschränkten Eigentum. Jede Veräußerung oder Überlassung an Dritte ist ohne unsere schriftliche Einwilligung
unzulässig. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen an unseren Geräten die sich in Gewahrsam des Mieters befinden, ist uns unverzüglich unter Angabe
des Vollstreckungsgerichts und des Aktenzeichens Mitteilung zu machen. Kosten für gerichtliche Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums
gehen zu Lasten des Mieters. Das gleiche gilt bezüglich eines uns aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen und den dadurch bedingten Ausfall der Geräte
entstehenden Schadens.
5. Schäden und Haftung
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der gemieteten Geräte und bestätigt, dass er diese in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat, es
sei denn, dass er eventuelle Mängel sofort bei der Übernahme ausdrücklich anzeigt. Sofern bei Inbetriebnahme versteckte Mängel am Mietgegenstand
auftreten, so sind uns diese Mängel unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für Diebstahl und alle Schäden (Reparaturkosten, Nutzungsausfall), die während
der Mietzeit an Geräten und Zubehör entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die sich durch normale Abnutzung ergeben. Im Falle eines Totalschadens hat der
Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadenfall zu vertreten hat. Eine Haftung unsererseits
für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfall der gemieteten Geräte und Zubehörteile entstehen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Lampenschäden und Lautsprecherschäden gehen zu Lasten des Vermieters, solange keine mutwillige Beschädigung vorliegt. Etwaige auftretende Defekte an
den gemieteten Geräten oder deren Verlust sind uns, ungeachtet zu wessen Lasten sie gehen, unmittelbar nach Auftreten mitzuteilen. Der Mieter bestätigt mit
seiner Unterschrift, dass die zulässige Tragfähigkeit von vorhandenen Hängepunkten oder Tragesystemen für die dafür vorgesehenen geflogenen
Mietgegenstände nicht überschritten wird.
Bei Bühnenüberdachungen und Windgeschwindigkeiten über 60 km/h darf die Bühne, sowie die Umgebung der Bühne nicht mehr betreten werden. Der Mieter
haftet für Schäden, die durch Nichteinhaltung auftreten.
6. Zahlungsbedingungen
Bei Erstkunden ist der volle Mietpreis bei Materialausgabe fällig, ansonsten ist der volle Rechnungsbetrag spätestens bis 8 Tage nach Erhalt der Rechnung zur
Zahlung fällig. Bei längerer Mietzeit sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug den
banküblichen Kreditzins als Verzugsschaden zu berechnen und die weitere Benutzung unserer Geräte ohne Einhaltung einer Frist zu untersagen. Ein
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Abweichungen
und Ergänzungen der allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.
7. Vertragsrücktritt
Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Sollte der Mieter ohne Zustimmung unsvom Vertrag zurücktreten, bzw.
nicht im vollen Umfang erfüllen, so gilt der jeweils entstandene Schaden mindestens jedoch die Höhe des Mietpreises als Vertragsstrafe vereinbart. Bei
Einwirkung höherer Gewalt sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
8. Teilunwirksamkeit
Wird eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile Kelheimwinzer, Zum Sportplatz 2, Gerichtsstand für beide Teile ist Kelheim